Behörde, bei der die europäische Patentanmeldung eingereicht wird

Regel 35 (1) AO EPÜ

Europäische Patentanmeldungen können schriftlich beim Europäischen Patentamt in München, Den Haag oder Berlin oder bei den in Artikel 75 Absatz 1 b) [→ Einreichung der europäischen Patentanmeldung] genannten Behörden eingereicht werden.

siehe auch

Artikel 75 (1) EPÜ → Einreichung der europäischen Patentanmeldung