Aufgabenerfindung

Das Erkennen der Aufgabe [→ Aufgabe der Erfindung] kann als Hauptbeitrag zum erfinderischen Charakter [→ Erfinderische Tätigkeit] der beanspruchten Lösung anzusehen sein.1)

siehe auch

Art. 56 EPÜ → Erfinderische Tätigkeit
Aufgabe der Erfindung

1)
T 764/12 b