Allgemeine Vorschriften

Regel 35 (1) EPÜ → Behörde, bei der die europäische Patentanmeldung eingereicht wird
Regel 35 (2) EPÜ → Vermerk des Eingangstags und Erteilung einer Empfangsbestätigung
Regel 35 (3) und (4) EPÜ → Einreichung bei einer Zentralbehörde

siehe auch

Artikel 75 (1) EPÜ → Einreichung der europäischen Patentanmeldung