Änderungen der internationalen Anmeldung

Regel 161 EPÜ 2000

Unbeschadet der Regel 137 Absätze 2 bis 4 kann die Anmeldung innerhalb eines Monats nach einer entsprechenden Mitteilung an den Anmelder einmal geändert werden. Die geänderte Anmeldung wird einer nach Artikel 153 Absatz 7 erforderlichen ergänzenden Recherche zugrunde gelegt.

siehe auch