Aufgaben des Vorsitzenden der Gebrauchsmusterabteilung

§ 3 (2) S. 1 DPMAV

Die Vorsitzenden der Gebrauchsmusterabteilungen leiten die Geschäfte in den Verfahren vor ihren Gebrauchsmusterabteilungen.

§ 3 (2) S. 4 DPMAV

Die Vorsitzenden prüfen die Entwürfe der Beschlüsse und Gutachten für ihre Gebrauchsmusterabteilung und stellen sie fest.

§ 3 (2) S. 5 DPMAV

Über sachliche Meinungsverschiedenheiten beschließt die jeweilige Gebrauchsmusterabteilung.

siehe auch

§ 3 DPMAV → Gebrauchsmusterstelle und Gebrauchsmusterabteilungen