Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz

§ 42 (1) DesignG → Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
§ 42 (2) DesignG → Schadensersatzanspruch

siehe auch

DesignG → Designgesetz
§38 DesignG → Rechte aus dem eingetragenen Design