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verfahrensrecht:hilfsantraege [2021/12/14 09:06] – mfreund | verfahrensrecht:hilfsantraege [2023/07/25 08:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Hilfsanträge ====== | ||
+ | -> [[Patentrecht: | ||
+ | -> [[Markenrecht: | ||
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+ | Im allgemeinen dürfen [[Verfahrenserklärungen]] nicht unter Bedingungen gestellt werden. Zur Wahrung der Rechtssicherheit und der Förderung der Verfahrensökonomie muß klar sein, ob eine Erklärung wirksam ist oder nicht. Dies gilt insbesondere für Erklärungen, | ||
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+ | Ausnahmsweise werden in der Rechtsprechung Hilfsanträge akzeptiert, wenn dies den Verlauf eines Verfahrens nicht beeinträchtigt. Eine bedingte Verfahrenserklärung darf jedenfalls nicht von unsicheren Umständen abhängen, die außerhalb des Verfahrens liegen. Im allgemeinen wird ein Hilfsantrag als zulässig erachtet, wenn die " | ||
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+ | Als einen Hilfsantrag bezeichnet man eine [[Verfahrenserklärung]], | ||
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+ | Typischerweise werden alternative Schutzansprüche in Form von Hilfsanträgen vorgebracht. | ||
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+ | Gibt die Patentabteilung einem Hilfsantrag statt, so muss sie gleichzeitig und dann im (einheitlichen) Tenor den Hauptantrag abweisen.((BPatG, | ||
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+ | Weist das erstinstanzliche Gericht den Hauptantrag des Klägers ab und gibt seinem Hilfsantrag statt, fällt bei Einlegung der Berufung durch den Beklagten die Entscheidung über den Hauptantrag bei dem Berufungsgericht nicht zur Entscheidung an, sondern erwächst in Rechtskraft, | ||
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+ | ==== EPA ==== | ||
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+ | Grundsätzlich entprechende Behandlung von Hilfsanträgen wie im deutschen Verfahren. | ||
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+ | Ausnahmsweise hat die Große Beschwerdekammer auch bei einer verfahrenseinleitenden Erklärung (hier ein Einspruch) einen Hilfsantrag als gewährbar erachtet, wenn eine berechtigte Unsicherheit hinsichtlich des wahren Verfahrensberechtigten besteht((Leitsatz aus der [[http:// | ||
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+ | Erklärt der Kläger mit Blick auf eine von dem Beklagten nach Klageerhebung abgegebene Unterwerfungserklärung den Rechtsstreit hinsichtlich des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs | ||
+ | einseitig für erledigt und erhält diesen Anspruch hilfsweise - für den Fall, dass der Erledigungsfeststellungsantrag nicht begründet ist - aufrecht, kann die Erledigungserklärung regelmäßig nicht dahin ausgelegt werden, dass der Kläger auf den Unterlassungsanspruch verzichtet oder die Parteien | ||
+ | sich auf sein Entfallen geeinigt hätten.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Klageanträge]] |
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