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urheberrecht:filesharing [2017/01/24 14:10] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | urheberrecht:filesharing [2023/07/25 08:25] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Filesharing ====== | ||
+ | -> [[eDonkey 2000]] | ||
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+ | Bei einem Filesharing wie beilspielsweise [[eDonkey 2000]] [-> [[Sharehosting]]] verwalten die Filesharing-Server nur einen Index der freigegebenen Dateien und der dazugehörigen Client-Adressen. Der Server speichert und verschickt keine Dateien, sondern lediglich deren Metadaten.((OLG Düsseldorf, | ||
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+ | ==== Täterschaft ==== | ||
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+ | In tatsächlicher Hinsicht besteht der Verletzungsfall im Nachweis von Dateien, auf denen der Tonträger zum Download zur Verfügung gestellt wird. Auf dem Filesharing-Server wird lediglich ein Verzeichnis der Dateien präsentiert; | ||
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+ | ==== Mittäterschaft ==== | ||
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+ | Auch eine Haftung als Teilnehmer an Urheberrechtsverletzungen der Nutzer kommt nicht in Betracht, weil dies voraussetzt, | ||
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+ | ==== Störerhaftung ==== | ||
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+ | Mithin besteht als Grundlage für einen Unterlassungsanspruch lediglich die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur [[Störerhaftung]].((vgl. OLG Düsseldorf, | ||
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+ | ==== Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder ==== | ||
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+ | Eltern haften für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.((BGH, | ||
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+ | Eltern genügen | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Sharehosting]] \\ | ||
+ | -> [[Internetrecht: |
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