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patentrecht:staatsgeheimnis

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 +====== Staatsgeheimnis ======
  
 +Wer eine [[Patentanmeldung]], die ein Staatsgeheimnis (§ 93 des Strafgesetzbuches) enthält, unmittelbar beim Europäischen Patentamt einreicht, wird nach Art. II § 14 IntPatÜGmit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Schutz von Staatsgeheimnissen]]