Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
patentrecht:geheimhaltungsinteresse [2022/07/08 08:23] – mfreund | patentrecht:geheimhaltungsinteresse [2023/07/25 08:23] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ====== Geheimhaltungsinteresse ====== | ||
+ | |||
+ | Bei gewerblicher Entwicklungs- oder Erprobungstätigkeit, | ||
+ | |||
+ | Informationen, | ||
+ | |||
+ | Allein aus dem Inhalt einer Patentanmeldung kann zumindest dann nicht auf ihre [[Geheimhaltung]] geschlossen werden, wenn in weiten Teilen lediglich der Einsatz von Standardkomponenten beschrieben wird und der Inhalt nicht solche Details aufführt, die eine Geheimhaltung zwingend erscheinen lassen. Im Fall der Geheimhaltung müsste die Firmenschrift einen Geheimhaltungsvermerk tragen und zwar selbst dann, wenn es sich nur um eine interne Information handelte.((BPatG, | ||
+ | |||
+ | |||
+ | |||
+ | |||
+ | ===== siehe auch ===== | ||
+ | |||
+ | -> [[Geheimhaltung]] \\ | ||
+ | -> [[Öffentliche Zugänglichkeit]] \\ | ||
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de