Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

markenrecht:gm:berichtigung_von_fehlern_in_entscheidungen

finanzcheck24.de

Berichtigung von Fehlern in Entscheidungen

Regel 53 GMDV

In Entscheidungen des Amtes können nur sprachliche Fehler, Schreibfehler und offenbare Unrichtigkeiten berichtigt werden. Sie werden von Amts wegen oder auf Antrag eines Beteiligten von der Dienststelle berichtigt, die die Entscheidung erlassen hat.

siehe auch

markenrecht/gm/berichtigung_von_fehlern_in_entscheidungen.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1