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ep:rechtsassistenten

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Rechtsassistenten

Ab März 2014 können die Prüfungsund Einspruchsabteilungen vor, während und nach mündlichen Verhandlungen in Prüfungs- und Einspruchsverfahren Rechtsassistenten („Paralegals“) zur Unterstützung heranziehen. Zu den übertragbaren Aufgaben gehört die Vorbereitung des Teils „Sachverhalt und Anträge“ sowie anderer Unterlagen für die Abteilung, die Abfassung der Niederschrift über die mündliche Verhandlung für die Abteilung sowie gegebenenfalls entsprechende administrative Unterstützung.1)

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Rechtsassistenten nicht Mitglied der Prüfungs- oder Einspruchsabteilung sind und nicht befugt sind, am Entscheidungsprozess mitzuwirken. Sie werden auch nicht damit betraut, Aufgaben, für die die Prüfungs- oder Einspruchsabteilungen zuständig sind, abschließend zu bearbeiten oder dazu Entscheidungen zu treffen. In Anbetracht ihrer Aufgaben können sie aber an mündlichen Verhandlungen teilnehmen. Die Beteiligten werden gegebenenfalls über die Anwesenheit von Rechtsassistenten informiert.2)

siehe auch

1) , 2)
Mitteilung des EPA über den Einsatz von Bediensteten, die keine Prüfer sind, zur Unterstützung der Prüfungs- und Einspruchsabteilungen
ep/rechtsassistenten.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:26 von 127.0.0.1