Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Grundsatzrüge

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf gegen die Nichtzulassung der Revision.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei, die in den Tatsacheninstanzen gegen die Festsetzung eines unterhalb von 20.000 Euro liegenden Werts keine Einwendungen erhoben hat, verwehrt, erstmals im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren geltend zu machen, der Wert der Beschwer liege über diesem Betrag.1)

Der Beschwerdeführer kann seine eigenen Angaben aus den Tatsacheninstanzen auch nicht korrigieren, um die Wertgrenze zu überschreiten.2)

siehe auch

Revision

1)
BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - X ZR 3/19 - UKlaG-Streitwert; m.V.a. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2019 - VII ZR 129/18, IHR 2020, 21 Rn. 6; Beschluss vom 30. April 2020 - VII ZR 151/19, Rn. 9
2)
BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - X ZR 3/19 - UKlaG-Streitwert; m.V.a. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - I ZR 115/15, Rn. 6; Beschluss vom 21. November 2019 - III ZR 14/19, Rn. 5