Klagegrund

Der neben dem Klageantrag für die Bestimmung des Streitgegenstandes maßgebliche Klagegrund wird durch den gesamten historischen Lebensvorgang [→ Lebenssachverhalt] bestimmt, auf den sich das Rechtsschutzbegehren der Klagepartei bezieht.1)

siehe auch

Streitgegenstand
Klageantrag

1)
BGH, Urteil vom 5. Oktober 2017 - I ZR 184/16 - Betriebspsychologe; m.V.a. BGHZ 194, 314 Rn. 19 - Biomineralwasser