Klageerweiterung im ausgesetzten Verletzungsverfahren

Ein Patent kann im Wege der Klageerweiterung auch in einem nach § 148 ZPO ausgesetzten Rechtsstreit geltend gemacht werden.1)

siehe auch

Klageerweiterung
Aussetzung des patentrechtlichen Verletzungsverfahrens

1)
LG Mannheim Urteil vom 18.2.2011, 7 O 100/10