Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

Der eingerichteten und ausgeübten Geschäftsbetrieb stellt nach ständiger Rechtsprechung eine nach § 823 Abs. 1 BGB geschützte Rechtsposition dar.

Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

siehe auch