Löschung wegen älterer Rechte (§§ 51, 9-13 MarkenG)

Löschungsklage vor den Zivilgerichten (§ 55 MarkenG).

Nichtigkeit wegen älterer Rechte im Sinne der §§ 9 bis 13 MarkenG (51 Abs. 1 MarkenG)

Einwendungen und Einreden (§ 51 II - IV MarkenG)

Folgende Ausschließungsgründe kann der Markeninhaber geltend machen:

Bis auf den Ausschlußgrund des Verfalls (§ 51 IV Nr. 1 MarkenG) sind alle Ausschlußgründe Einwendungen.

Nichtbenutzungseinrede

Eigenständige Regelung der Nichtbenutzungseinrede in §§ 51 IV Nr. 1 iVm 55 III MarkenG.

Drei eigenständige Benutzungszeiträume:

siehe auch

1)
BGH Urteil vom 28. 8. 2003 - I ZR 257/00 - Kinder