Ausstattungsschutz

Im Gegensatz zur früheren Rechtsprechung zum Ausstattungsschutz kann das Bestehen von Gestaltungsalternativen eine Markenfähigkeit nach der gegenwärti-gen Rechtsprechung nicht mehr begründen.1)

siehe auch

1)
BPatG, Entsch. v. 2. Mai 2007 - 26 W (pat) 86/05 - Lego-Baustein