Die Aufmachungsfarbmarke

Bei Farbkombinationen in einer konkreten Aufmachung auf Waren kommt darauf an, ob aufgrund entsprechender Branchenübung Farbzusammenstellungen im beanspruchten Waren- und Dienstleistungsgebiet bereits betriebliche Herkunftsfunktion beigemessen werden kann, und sodann, inwieweit die konkret begehrten Farben unterscheidungskräftig und nicht freihaltebedürftig sind.1)

Beispiele

Farbaufmachungsmarke auch betriebliche Herkunftsfunktion beigemessen werden.2)

siehe auch

1)
BPatG Jahresbericht 2004, 69
2)
BPatG, Jahresbericht 2003 - m.V.a. BPatG, Beschl. v. 12.11.2003, 28 W (pat) 126/02 - gelb/lila
3)
BPatG, Jahresbericht 2003 - m.V.a. BPatG, GRUR 2003, 983