Das Gericht wendet das Unionsrecht in vollem Umfang an und achtet seinen Vorrang.
Artikel 20 - 23 (Kapitel IV) → Vorrang des Unionrechts sowie Haftung und Verantwortung der Vertragsmitgliedstaaten Artikel 1 - 35 (Teil 1) → Allgemeine und Institutionelle Bestimmungen → Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
EPGÜ → Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht EU-Patent → Einheitliches europäisches Patent