Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität der Keimbahn des menschlichen Lebewesens
Regel 28 b) EPÜ 2000
Nach Artikel 53 a) werden europäische Patente insbesondere nicht erteilt für biotechnologische Erfindungen, die zum Gegenstand haben: Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität der Keimbahn des menschlichen Lebewesens;