Sprachen des Verwaltungsrats

Artikel 31 (1) EPÜ 2000

Der Verwaltungsrat bedient sich bei seinen Beratungen der deutschen, englischen und französischen Sprache.

Artikel 31 (2) EPÜ 2000

Die dem Verwaltungsrat unterbreiteten Dokumente und die Protokolle über seine Beratungen werden in den drei in Absatz 1 genannten Sprachen erstellt.

Artikel 26-36 EPÜ → Der Verwaltungsrat

siehe auch

Teil 1 EPÜ → Allgemeine Vorschriften und Institutionelle Vorschriften
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente