Rechtsfolgen der Nichtzahlung der Gebühren

Artikel 51 (3) EPÜ 2000

Sieht die Ausführungsordnung vor, dass eine Gebühr zu entrichten ist, so werden dort auch die Rechtsfolgen ihrer nicht rechtzeitigen Entrichtung festgelegt.

Artikel 51 (1) EPÜ 2000 → Gebühren
Artikel 51 (2) EPÜ 2000 → Fristen zur Gebührenzahlung
Artikel 51 (4) EPÜ 2000 → Gebührenordnung

siehe auch

Artikel 37-51 EPÜ → Finanzvorschriften
Teil 1 EPÜ → Allgemeine Vorschriften und Institutionelle Vorschriften
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente