Anmeldetag

Artikel 80 EPÜ 2000

Der Anmeldetag einer europäischen Patentanmeldung ist der Tag, an dem die in der Ausführungsordnung festgelegten Erfordernisse erfüllt sind.

Artikel 90 (1) EPÜ 2000

Das Europäische Patentamt prüft nach Maßgabe der Ausführungsordnung, ob die Anmeldung den Erfordernissen für die Zuerkennung eines Anmeldetags genügt.

Eingangs- und Formalprüfung (Artikel 90 EPÜ)

Anmeldetag von elektronisch eingereichten Patentanmeldungen und Eingangstag von elektronisch eingereichten Unterlagen

Artikel 75-86 EPÜ → Die europäische Patentanmeldung als Gegenstand des Vermögens

siehe auch

Teil 3 EPÜ → Europäische Patentanmeldung