Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


zeitliche_geltung_von_gesetzen

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.


zeitliche_geltung_von_gesetzen [2023/07/25 08:23] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Zeitliche Geltung von Gesetzen ======
  
 +Zu den allgemeinen Grundsätzen über die zeitliche Geltung von [[Gesetze|Gesetzen]] rechnet der in Art. 170 EGBGB über das Anwendungsgebiet des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch hinausgehende allgemein anerkannte Grundsatz, dass (vertragliche und gesetzliche) Schuldverhältnisse wegen ihres Inhalts und ihrer Wirkung dem Recht unterstehen, das zur Zeit der Verwirklichung des Entstehungstatbestands gegolten hat.((BGH, Urt. v. 18. Dezember 2008 - I ZR 63/06 - Motorradreiniger; m.V.a. BGHZ 10, 391, 394; 44, 192, 194; 149, 337, 344; 155, 380, 386))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +  * [[Gesetze]]