Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Es herrscht eine ausschließliche sachliche Zuständigkeit der Landgerichte in Abhängigkeit vom Firmensitz des Beklagten bzw. dem Verursachungsort der Verletzung (örtliche Zuständigkeit).
UWG, Kapitel 3 → Verfahrensvorschriften
Regelt die Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Abmahnung und Unterlassungsverpflichtung, Vertragsstrafe, einstweiligen Rechtsschutz, Zuständigkeit der Gerichte und die Einigungsstellen.
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