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wettbewerbsrecht:wettbewerbsrechtliche_haftung_einer_online-handelsplattform_fuer_kundenbewertungen [2020/09/24 09:03] – mfreund | wettbewerbsrecht:wettbewerbsrechtliche_haftung_einer_online-handelsplattform_fuer_kundenbewertungen [2023/07/25 08:30] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Wettbewerbsrechtliche Haftung einer Online-Handelsplattform für Kundenbewertungen ====== | ||
+ | Den Anbieter eines auf der [[Internetrecht: | ||
+ | nicht zu eigen macht [-> [[Zu Eigen machen einer fremden Behauptung]]].((BGH, | ||
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+ | Für die Beurteilung, | ||
+ | fremde Äußerungen zu eigen macht, kommt es entscheidend darauf an, ob sie nach außen erkennbar die | ||
+ | inhaltliche Verantwortung für die Äußerungen Dritter übernimmt oder den zurechenbaren Anschein erweckt, | ||
+ | sie identifiziere sich mit ihnen. Dieser Maßstab gilt auch im Heilmittelwerberecht.((BGH, | ||
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+ | Ob das Angebot auf der Online-Handelsplattform Amazon eine Garantenstellung mit der Rechtspflicht begründet, eine Irreführung durch Kundenbewertungen abzuwenden, bestimmt sich nach den Umständen des konkreten Einzelfalls und bedarf einer Abwägung.((BGH, | ||
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+ | Bei dieser Abwägung ist zu berücksichtigen, | ||
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+ | Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts bleibt es mithin dabei, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Kundenbewertungen nicht der Sphäre der Beklagten zuordnen.((BGH, | ||
+ | 2019 - 36 O 48/18, juris Rn. 33)) | ||
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+ | Es handelt sich (aus Sicht der Nutzer von Amazon) vielmehr um persönliche Einschätzungen anderer Kunden, denen keine der Beklagten zurechenbare Irreführungsgefahr zukommt. In diesem Rahmen erzeugte Fehlvorstellungen sind hinzunehmen.((BGH, | ||
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+ | Überdies ist einem Kundenbewertungssystem immanent, dass es neben positiven auch negative Bewertungen | ||
+ | hervorbringt; | ||
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+ | Für eine Haftung der Beklagten als Teilnehmerin fehlt es schon an einer rechtswidrigen Haupttat. Die Abgabe der Bewertungen ist wegen der fehlenden Absatzförderungsabsicht der Kunden keine geschäftliche Handlung (§ 2 Abs. 1 | ||
+ | Nr. 1 UWG) und damit kein Wettbewerbsverstoß, | ||
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+ | Gibt der Anbieter eines auf einer Online-Handelsplattform angebotenen Produkts selbst irreführende oder gefälschte Kundenbewertungen ab, bezahlt er dafür oder können ihm die Kundenbewertungen aus anderen Gründen als Werbung zugerechnet werden, haftet er als Täter [-> | ||
+ | |||
+ | Diese Verbraucherkommunikation im Internet, die maßgeblich durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt ist, fällt in den Schutzbereich der aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG [-> [[Grundrecht: | ||
+ | 2619/13, juris Rn. 13)) sowie des Art. 10 Abs. 1 Satz 1 EMRK und Art. 11 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union [-> [[Grundrecht: | ||
+ | |||
+ | Der Meinungsaustausch anhand von Produktbewertungen ist schließlich geeignet, den freien Preis- und Leistungswettbewerb zu fördern. Dabei ist insbesondere das Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher zu berücksichtigen, | ||
+ | vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - I ZR 136/11, GRUR 2013, 951 Rn. 36 = WRP 2013, 1188 - Regalsystem)) | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Internetrecht: |
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