Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


wettbewerbsrecht:verordnungsermaechtigung

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

wettbewerbsrecht:verordnungsermaechtigung [2022/06/21 09:26] – angelegt mfreundwettbewerbsrecht:verordnungsermaechtigung [2023/07/25 08:30] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Verordnungsermächtigung ======
  
 +
 +<note>
 +**§ 14 (3) UWG**
 +
 +Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung für die Bezirke mehrerer Landgerichte eines von ihnen als Gericht für Wettbewerbsstreitsachen zu bestimmen, wenn dies der Rechtspflege in Wettbewerbsstreitsachen dienlich ist. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Die Länder können außerdem durch Vereinbarung die den Gerichten eines Landes obliegenden Klagen nach Absatz 1 insgesamt oder teilweise dem zuständigen Gericht eines anderen Landes übertragen.
 +</note>
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 14 (1), (2) UWG -> [[Sachliche und örtliche Zuständigkeit]]
wettbewerbsrecht/verordnungsermaechtigung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:30 von 127.0.0.1