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wettbewerbsrecht:verkehrsverstaendnis [2021/01/26 09:44] – mfreund | wettbewerbsrecht:verkehrsverstaendnis [2023/11/08 08:45] (aktuell) – mfreund | ||
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+ | ====== Verkehrsverständnis ====== | ||
+ | Die Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist keine Tatsachenfeststellung, | ||
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+ | Im Allgemeinen bedarf es keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten [[Sachverständigengutachten|Sachverständigengutachtens]] zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses, | ||
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+ | Eine Beweisaufnahme ist jedoch erforderlich, | ||
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+ | Ebenso hat der Senat bereits entschieden, | ||
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+ | Dieses Erfahrungswissen kann das Gericht grundsätzlich auch dann haben, wenn die entscheidenden Richter nicht zu den angesprochenen Verkehrskreisen zählen.((BGH, | ||
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+ | Nach Erwägungsgrund 18 Satz 6 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken müssen sich die nationalen Gerichte bei der Beurteilung der Frage, wie der Durchschnittsverbraucher in einem gegebenen Fall typischerweise reagieren würde, auf ihre eigene Urteilsfähigkeit unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union verlassen. Es entspricht auch dem Vorgehen des Gerichtshofs der Europäischen Union, der bei der Beurteilung einer Irreführung regelmäßig auf die mutmaßliche Erwartung eines Durchschnittsverbrauchers abstellt, ohne ein Sachverständigengutachten einzuholen oder eine Verbraucherbefragung in Auftrag zu geben.((BGH, | ||
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+ | Dies gilt regelmäßig auch in Fällen, in denen die Auswirkung einer Geschäftspraktik, | ||
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+ | Die nationalen Gerichte können in der Regel in gleicher Weise verfahren. Dies gilt auch für die Beurteilung des Verkehrsverständnisses durch das Revisionsgericht sowohl in dem Fall, dass es rechtsfehlerhafte Feststellungen des Berufungsgerichts zur Auffassung eines durchschnittlichen Angehörigen einer Verbrauchergruppe aufgrund eigener Sachkunde ersetzt((BGH, | ||
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+ | -> [[Sachverständigengutachten]] | ||
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+ | Auch im Heilmittelwerberecht ist für die Bestimmung des Inhalts einer Werbeaussage das Verständnis des durchschnittlich informierten, | ||
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+ | Die Feststellung der Verkehrsauffassung ist in der Revisionsinstanz darauf zu überprüfen, | ||
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+ | Gemäß der Rechtsprechung des Senats kann die Verkehrsauffassung durch Rechtsvorschriften grundsätzlich in der Form beeinflusst werden, dass sie den bestehenden Normen entspricht.((BGH, | ||
+ | 317 - IVD-Gütesiegel; | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Verkehrskreise]] \\ | ||
+ | -> [[Sachverständigengutachten]] \\ |
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