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Die Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist keine Tatsachenfeststellung, | Die Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist keine Tatsachenfeststellung, | ||
- | Im Allgemeinen bedarf es keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses, | + | Im Allgemeinen bedarf es keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten |
Eine Beweisaufnahme ist jedoch erforderlich, | Eine Beweisaufnahme ist jedoch erforderlich, |
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