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wettbewerbsrecht:unzulaessige_geschaeftliche_handlung

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Unzulässige geschäftliche Handlung

§ 3 UWG [→ Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen] regelt die Unzulässigkeit unlauterer geschäftlicher Handlungen, insbesondere gegenüber Verbrauchern, wobei diese Handlungen nach allgemeinen Vorschriften, unternehmerischer Sorgfalt und einem im Anhang aufgeführten Katalog zu beurteilen sind.

siehe auch

§ 3 UWG → Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
Regelt die Unzulässigkeit unlauterer geschäftlicher Handlungen, insbesondere gegenüber Verbrauchern, wobei diese Handlungen nach allgemeinen Vorschriften, unternehmerischer Sorgfalt und einem im Anhang aufgeführten Katalog zu beurteilen sind.

wettbewerbsrecht/unzulaessige_geschaeftliche_handlung.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/12 08:53 von 127.0.0.1