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wettbewerbsrecht:unberechtigte_abmahnung

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Unberechtigte Abmahnung

§ 13 (5) UWG

Soweit die Abmahnung unberechtigt ist oder nicht den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht oder soweit entgegen Absatz 4 ein Anspruch auf Aufwendungsersatz geltend gemacht wird, hat der Abgemahnte gegen den Abmahnenden einen Anspruch auf Ersatz der für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen. Der Anspruch nach Satz 1 ist beschränkt auf die Höhe des Aufwendungsersatzanspruchs, die der Abmahnende geltend macht. 3Bei einer unberechtigten Abmahnung ist der Anspruch nach Satz 1 ausgeschlossen, wenn die fehlende Berechtigung der Abmahnung für den Abmahnenden zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennbar war. 4Weitergehende Ersatzansprüche bleiben unberührt.

siehe auch

§ 13 UWG → Abmahnung

wettbewerbsrecht/unberechtigte_abmahnung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:30 von 127.0.0.1