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+ | ====== Preisangabenrichtlinie ====== | ||
+ | Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse | ||
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+ | https:// | ||
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+ | ==== Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6/E ==== | ||
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+ | Nach Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6/EG bezeichnet der Ausdruck " | ||
+ | einschließt. Als Endpreis muss er notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden.((BGH, | ||
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+ | Ob der Verkaufspreis im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6/EG auch den Pfandbetrag enthalten muss, den Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Waren in Pfandflaschen oder Pfandgläsern zu zahlen | ||
+ | haben, ergibt sich daraus nicht zweifelsfrei und ist Gegenstand der Vorlagefrage 1.((BGH, Beschluss vom 29. Juli 2021 - I ZR 135/20 - Flaschenpfand III)) | ||
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+ | ==== Art. 3 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 98/6/E ==== | ||
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+ | Nach Art. 3 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 98/6/EG ist in der Werbung für | ||
+ | die in Art. 1 der Richtlinie 98/6/EG bezeichneten Erzeugnisse, | ||
+ | den in dieser Werbung genannten Konditionen zu verkaufen.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | PAngV -> [[Preisangabenverordnung]] |
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