Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


wettbewerbsrecht:nachschaffende_leistungsuebernahme

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
wettbewerbsrecht:nachschaffende_leistungsuebernahme [2018/08/01 08:47] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1wettbewerbsrecht:nachschaffende_leistungsuebernahme [2023/07/25 08:30] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Nachschaffende Leistungsübernahme ======
 +
 +Abgrenzung von: -> [[Identische Nachahmung]] bzw. ->[[Sklavische Nachahmung]]
 +
 +Eine nachschaffende Übernahme ist demgegenüber gegeben, wenn die fremde Leistung lediglich als Vorbild genutzt wird und eine bloße Annäherung an das Originalprodukt festzustellen ist.((BGH, Urteil vom 22. September 2021 - I ZR 192/20 - Flying V; m.V.a. BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - I ZR 187/16, GRUR 2018, 832 Rn. 50 = WRP 2018, 950 - Ballerinaschuh, mwN))
 +
 +Die mittelbare Leistungsübernahme, auch nachschaffende Nachahmung hält einen gewissen Abstand zum Vorbild, doch bleibt letzteres erkennbar.((BGH GRUR 1991, 914 - 'Kastanienmuster')) 
 +
 +Aus einer Übereinstimmung der wesentlichen technischen Besonderheiten einer Maschine ist auf eine Herkunftstäuschung des Nachbauenden zum Originalhersteller zu schließen.((BGH GRUR 1963, 152 - 'Rotaprint'))
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers]]