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wettbewerbsrecht:kieferorthopaedie [2021/09/13 07:34] – mfreund | wettbewerbsrecht:kieferorthopaedie [2023/07/25 08:30] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Kieferorthopädie ====== | ||
+ | Wirbt ein Zahnarzt, der nicht Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ist, mit den Angaben " | ||
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+ | Dies stellt eine verhältnismäßige Beschränkung seiner Berufsausübungsfreiheit zum Schutz der auch im öffentlichen | ||
+ | Interesse liegenden Fachzahnarztbezeichnung dar. Welche Maßnahmen der Aufklärung zu fordern sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Soweit Angaben im Internetauftritt eines Zahnarztes betroffen | ||
+ | sind, kommt insbesondere ein deutlicher Hinweis auf die Art der von ihm erworbenen Zusatzqualifikation und den Umfang seiner praktischen Erfahrung in Betracht. Auch der Ausweis eines Tätigkeitsschwerpunkts kann insoweit der | ||
+ | Abgrenzung zu einer Fachzahnarztbezeichnung dienen.((BGH, | ||
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+ | Dem Durchschnittsverbraucher sind Facharzt- und Fachzahnarztbezeichnungen zwar nicht fremd; er kennt dementsprechend auch den Begriff " | ||
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+ | Einem Zahnarzt muss es grundsätzlich möglich sein, für die Erbringung von kieferorthopädischen Leistungen zu werben, die ihm auch dann erlaubt ist, wenn er kein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ist und die Voraussetzungen für den Ausweis eines diesbezüglichen Tätigkeitsschwerpunkts nicht erfüllt. Ein generelles Verbot solcher Werbung durch " | ||
+ | 2013, 409 Rn. 32 - Steuerbüro; | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Fall 2 Nr. 3 UWG -> [[Irreführende Angaben über den Unternehmer]] | ||
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+ | -> [[Facharzt]] |
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