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+ | Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (§ 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV | ||
+ | 2012, § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2021). Ein Glücksspiel ist öffentlich, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Glücksspielstaatsverträge]] | ||
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