Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) [→ Wettbewerbsrecht] hat das Ziel, einen fairen Wettbewerb zu sichern, indem es Mitbewerber, Verbraucher und andere Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen schützt. Es definiert wesentliche Begriffe wie „geschäftliche Handlung“ und „unternehmerische Sorgfalt“ und verbietet jegliche Handlungen, die das wirtschaftliche Verhalten von Verbrauchern oder Mitbewerbern auf unlautere Weise beeinflussen.
UWG, Kapitel 1 (§§ 1–7a) → Allgemeine Bestimmungen
Das erste Kapitel des UWG definiert den Zweck des Gesetzes, der darin besteht, den Wettbewerb vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu schützen und somit die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern zu wahren.
UWG, Kapitel 2 (§§ 8–11) → Rechtsfolgen
Regelt die Ansprüche bei unlauteren geschäftlichen Handlungen — Beseitigung und Unterlassung, Schadensersatz und Gewinnabschöpfung —, wer sie geltend machen darf, das Verbot missbräuchlicher Geltendmachung sowie die Verjährung.
UWG, Kapitel 3 (§§ 12–15a) → Verfahrensvorschriften
Regelt die Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Abmahnung und Unterlassungsverpflichtung, Vertragsstrafe, einstweiligen Rechtsschutz, Zuständigkeit der Gerichte und die Einigungsstellen.
UWG, Kapitel 4 (§§ 16–20) → Straf- und Bußgeldvorschriften
Enthält die Straf- und Bußgeldvorschriften des Lauterkeitsrechts, insbesondere zur strafbaren Werbung sowie zu Bußgeldern bei weitverbreiteten Verstößen.
Der Anhang listet verschiedene geschäftliche Handlungen auf, die gegenüber Verbrauchern stets unzulässig sind, darunter irreführende oder aggressive Praktiken wie falsche Angaben, Täuschung, Lockangebote, versteckte Werbung und unzulässige Verkaufsstrategien.
Anhang (zu § 3 Absatz 3) → Katalog unzulässiger geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern
→ Lauterkeitsrecht
Regelt den fairen Wettbewerb zwischen Marktteilnehmern.
Richtlinie 2005/29/EG → Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
Zielt darauf ab, die Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken durch Unternehmen zu schützen und einen einheitlichen Standard in allen EU-Mitgliedstaaten zu schaffen.
UWG → Wettbewerbsgesetz
Regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb und schützt Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.
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