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wettbewerbsrecht:firmenbezeichnungen_mit_dem_bestandteil_bundes

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Firmenbezeichnungen mit dem Bestandteil "Bundes"

Bei Firmenbezeichnungen, die den Bestandteil „Bundes“ enthalten, ist nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass der Verkehr in der Regel annehmen wird, bei diesen Unternehmen sei die Bundesrepublik Deutschland zumindest Mehrheitsgesellschafter.1)

Zwar gibt es auch etliche Bezeichnungen rein privater Organisationen, die den Bestandteil „Bundes…“ in sich aufgenommen haben (beispielsweise Bundesverband der Industrie). Bei Wirtschaftsunternehmen, die im Wettbewerb zu anderen Betrieben stehen, ist dies im Allgemeinen aber nicht der Fall. Dies gilt auch in Fällen, in denen die Bundesrepublik Deutschland die Unternehmen privatisiert hat (z.B. Deutsche Post AG).2)

siehe auch

1)
BGH, Urt. v. 29. März 2007 - I ZR 122/04 - Bundesdruckerei; m.V.a. vgl. für den Zusatz „staatlich“ BGH, Urt. v. 4.7.1985 - I ZR 54/83, GRUR 1986, 316 = WRP 1985, 696 - Urselters; für den Zusatz „Städtisch“ auch Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 5 UWG Rdn. 5.93; MünchKomm.UWG/Busche, § 5 Rdn. 603; Harte/Henning/Dreyer, UWG, § 5 Rdn. 629
2)
BGH, Urt. v. 29. März 2007 - I ZR 122/04 - Bundesdruckerei
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