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wettbewerbsrecht:energieausweis

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wettbewerbsrecht:energieausweis [2023/07/25 08:30] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Energieausweis ======
  
 +Ein Immobilienmakler ist gemäß § 5a Abs. 2 und 4 UWG [-> [[Verbot des Vorenthalts wesentlicher Informationen für den Verbraucher]]] verpflichtet, in einer Immobilienanzeige den Energieverbrauch des Gebäudes anzugeben, wenn ein Energieausweis vorliegt. Dazu muss die Anzeige die in § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 EnEV [-> [[Energieeinsparverordnung]]] angeführten Angaben enthalten.((BGH, Urteil vom 5. Oktober 2017 - I ZR 232/16 - Energieausweis))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 5a (2) UWG -> [[Verbot des Vorenthalts wesentlicher Informationen für den Verbraucher]]
wettbewerbsrecht/energieausweis.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:30 von 127.0.0.1