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wettbewerbsrecht:berechtigte_abmahnung [2021/05/26 09:31] – gelöscht mfreund | wettbewerbsrecht:berechtigte_abmahnung [2023/07/25 08:30] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Berechtigte Abmahnung ====== | ||
+ | § 13 (3) UWG -> [[Abmahnkostenersatz]] | ||
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+ | Eine [[Abmahnung]] ist berechtigt im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG aF [jetzt § 13 (3) UWG], wenn sie begründet ist, ihr also ein materiell-rechtlicher Unterlassungsanspruch zugrunde liegt, und sie außerdem wirksam sowie erforderlich ist, um dem Unterlassungsschuldner einen Weg zu weisen, den Unterlassungsgläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen.((BGH, | ||
+ | Rn. 28 = WRP 2013, 329 - Unbedenkliche Mehrfachabmahnung; | ||
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+ | ==== siehe auch ==== | ||
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+ | § 13 UWG -> [[Abmahnkostenersatz]] |
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