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wettbewerbsrecht:bekoemmliches_bier

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 +====== Bekömmliches Bier ======
 +
 +Wird in der Werbung Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent als "bekömmlich" bezeichnet und versteht der angesprochene Verkehr diesen Begriff im konkreten Zusammenhang als "gut oder leicht verdaulich", liegt darin eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe.((BGH, Urteil vom 17. Mai 2018 - I ZR 252/16 - Bekömmliches Bier))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 -> [[Health-Claims-Verordnung]] 
  
wettbewerbsrecht/bekoemmliches_bier.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:30 von 127.0.0.1