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wettbewerbsrecht:ausschluss_vom_abmahnkostenersatz

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wettbewerbsrecht:ausschluss_vom_abmahnkostenersatz [2021/05/26 09:36] – angelegt mfreundwettbewerbsrecht:ausschluss_vom_abmahnkostenersatz [2023/07/25 08:30] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Ausschluss vom Abmahnkostenersatz ======
  
 +<note>
 +**§ 13 (4) UWG**
 +
 +Der Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen nach Absatz 3 ist für Anspruchsberechtigte nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 ausgeschlossen bei
 +
 +1. im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien begangenen Verstößen gegen gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten oder
 +
 +2. sonstigen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 679/2016 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)((ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2)) und das Bundesdatenschutzgesetz durch Unternehmen sowie gewerblich tätige Vereine, sofern sie in der Regel weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 13 UWG -> [[Abmahnung]]