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wettbewerbsrecht:amtliche_warnung [2020/09/15 08:49] – mfreund | wettbewerbsrecht:amtliche_warnung [2023/07/25 08:30] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Amtliche Warnung ====== | ||
+ | Eine amtliche Warnung zeichnet sich formal dadurch aus, dass sie als solche bezeichnet wird. Inhaltlich enthält sie einen Hinweis auf drohende Gefahren und zu beachtende Verhaltensmaßregeln.((BGH, | ||
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+ | Bei Wetterwarnungen handelt es sich um Warnungen vor Gefahren im Zusammenhang mit Wettererscheinungen wie Sturm, Hagel, Starkregen, Hochwasser, Lawinen, Hitze oder Frost.((BGH, | ||
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+ | Der DWD [-> [[Deutscher Wetterdienst]]] spricht derartige Warnungen nach eigens entwickelten Warnkriterien aus. Die im Klageantrag wiedergegebenen Bildschirmansichten enthalten allenfalls teilweise derartige Warnungen.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | DWDG -> [[Gesetz über den Deutschen Wetterdienst]] |
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