Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


wettbewerbsrecht:ablehnung_von_einigungsverhandlungen
KIerzeugt oder bearbeitet

Ablehnung von Einigungsverhandlungen

§ 15 (8) UWG

Die Einigungsstelle kann, wenn sie den geltend gemachten Anspruch von vornherein für unbegründet oder sich selbst für unzuständig erachtet, die Einleitung von Einigungsverhandlungen ablehnen.

siehe auch

Übergeordnete Seite

  • ↑ Einigungsstellen (§ 15 UWG)
    Einigungsstellen können zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Bereich des unlauteren Wettbewerbs angerufen werden.

§ 15 UWG → Einigungsstellen
Landesregierungen richten Einigungsstellen ein, um Rechtsstreitigkeiten nach dem UWG beizulegen.

wettbewerbsrecht/ablehnung_von_einigungsverhandlungen.txt · Zuletzt geändert: von migration

Seiten-Werkzeuge