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EU → Europäische Union, Recht der Europäischen Union
EPÜ → Europäisches Patentübereinkommen
EPGÜ → Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht
Art. 24 (1) GG → zwischenstaatliche Einrichtung
Das Europäische Patentübereinkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der von der Bundesrepublik Deutschland und weiteren 15 europäischen Staaten am 5. Oktober 1973 unterzeichnet wurde.1)
Art. 24 (1) GG → zwischenstaatliche Einrichtung
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