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verwaltungsverfahrensgesetz:verwaltungsakt

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verwaltungsverfahrensgesetz:verwaltungsakt [2023/07/25 08:22] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1verwaltungsverfahrensgesetz:verwaltungsakt [2023/10/06 06:55] (aktuell) mfreund
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 ====== Verwaltungsakt ====== ====== Verwaltungsakt ======
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 +-> [[Vollstreckung eines Verwaltungsaktes]]
  
 Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (§ 35 Satz 1 VwVfG).  Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (§ 35 Satz 1 VwVfG). 
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 ===== siehe auch ===== ===== siehe auch =====
  
-  * [[Verwaltungsverfahrensgesetz:Verwaltungsverfahrensgesetz]]+-> [[Verwaltungsverfahrensgesetz:Verwaltungsverfahrensgesetz]]
verwaltungsverfahrensgesetz/verwaltungsakt.1690273379.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:22 von 127.0.0.1