Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


verfahrensrecht:zwischenfeststellungsklage

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
verfahrensrecht:zwischenfeststellungsklage [2021/05/18 08:39] mfreundverfahrensrecht:zwischenfeststellungsklage [2023/07/25 08:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Zwischenfeststellungsklage ======
 +
 +§ 256 Abs. 2 ZPO -> [[Feststellungsklage]]
 +
 +Eine Prozeßpartei, die ein Interesse an der Klärung einer Vorfrage hat, insoweit eine Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO erheben.((vgl. BGH, Urt. v. 19.6.1984 - IX ZR 89/83, FamRZ 1984, 878, 879; MünchKomm.ZPO/Gottwald aaO § 322 Rdn. 51; Jauernig, Zivilprozeßrecht, 27. Aufl., § 63 III 2))
 +