Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:zustaendigkeit_der_ordentlichen_gerichte

finanzcheck24.de

Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte

§ 13 GKG

Vor die ordentlichen Gerichte gehören die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Zivilsachen) sowie die Strafsachen, für die nicht entweder die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten begründet ist oder auf Grund von Vorschriften des Bundesrechts besondere Gerichte bestellt oder zugelassen sind.

siehe auch

Gericht

verfahrensrecht/zustaendigkeit_der_ordentlichen_gerichte.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1