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verfahrensrecht:zusammenfassung_wiederholte_verstoesse_gegen_eine_unterlassungsverurteilung_unter_dem_gesichtspunkt_einer_natuerlichen_handlungseinheit [2021/02/18 08:12] – mfreund | verfahrensrecht:zusammenfassung_wiederholte_verstoesse_gegen_eine_unterlassungsverurteilung_unter_dem_gesichtspunkt_einer_natuerlichen_handlungseinheit [2023/07/25 08:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ==== Zusammenfassung wiederholte Verstöße gegen eine Unterlassungsverurteilung unter dem Gesichtspunkt einer natürlichen Handlungseinheit ==== | ||
+ | Im Zivilrecht und in der [[Zwangsvollstreckung]] können mehrere - auch fahrlässige - Verhaltensweisen, | ||
+ | aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, | ||
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+ | Kann bei natürlicher Betrachtungsweise angenommen werden, dass der Schuldner jeweils einen neuen Entschluss zum Verstoß gegen eine titulierte Unterlassungsverpflichtung gefasst oder einen bereits gefassten Entschluss bewusst bekräftigt hat, spricht dies gegen das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit und für die Annahme von mehreren Zuwiderhandlungen.((BGH, | ||
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+ | Zu einer natürlichen Handlungseinheit können nur solche Verhaltensweisen zusammengefasst werden, die gegen dasselbe gerichtliche Verbot verstoßen.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 890 ZPO -> [[Ordnungsmittel]] |
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