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verfahrensrecht:wert_der_oeffentlichen_bekanntmachung_eines_urteils [2022/01/11 09:36] mfreund |
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====== Wert der öffentlichen Bekanntmachung eines Urteils ====== | ====== Wert der öffentlichen Bekanntmachung eines Urteils ====== | ||
- | Der Wert der öffentlichen Bekanntmachung eines Urteils ist nach § 3 ZPO frei und unabhängig vom Streitwert der Hauptsache sowie von den Kosten der Bekanntmachung zu schätzen.((BGH, | + | Der Wert der öffentlichen Bekanntmachung eines Urteils ist nach § 3 ZPO [-> [[Wertfestsetzung nach freiem Ermessen]]] |
Während sich bei urheberrechtlichen Unterlassungsansprüchen deren Wert nach dem Interesse des Anspruchstellers an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße richtet und dieses Interesse pauschalierend unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu bewerten ist und maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für den Inhaber des verletzten Schutzrechts, | Während sich bei urheberrechtlichen Unterlassungsansprüchen deren Wert nach dem Interesse des Anspruchstellers an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße richtet und dieses Interesse pauschalierend unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu bewerten ist und maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für den Inhaber des verletzten Schutzrechts, |
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